DNR: Nanomaterialien - Endlich Klarheit!

4. Mai 18

Der REACH-Regelungsausschuss hat vergangene Woche Informationspflichten für Nanomaterialien festgelegt. Umweltverbände und die Europäische Chemikalienagentur fordern eine solche Regelung bereits seit vielen Jahren.

Die Hersteller von Nanomaterialien werden in Zukunft Informationen dazu einreichen müssen, welche grundlegenden Eigenschaften die Stoffe besitzen, welche Gefahren sie bergen und wie sie sicher verwendet werden können. Bisher hatte die EU nicht klar geregelt, wie Nanomaterialien im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH registriert und bewertet werden sollen. Das hatte dazu geführt, dass die EU-Behörden die Menge der Nanomaterialien und das von ihnen ausgehende Risiko für Menschen und Umwelt in der EU nicht richtig einschätzen konnten. Ein Bündnis aus Umweltverbänden hatte im Vorfeld der Ausschusssitzung am Mittwoch und Donnerstag vergangene Woche deshalb gefordert, das Risikomanagement für Nanomaterialien unter REACH besser zu regulieren.

Bei Nanomaterialien handelt es sich um Strukturen, die kleiner als 100 nm sind. Sie werden wegen ihrer Eigenschaften für ein breites Anwendungsspektrum hergestellt. Die Nanotechnologie erlebt derzeit einen rasanten Aufstieg. Auf dem europäischen Markt sind bereits viele Produkte vertreten, die Nanomaterialien enthalten (z. B. Batterien, Beschichtungen, antibakterielle Kleidung, Kosmetikerzeugnisse, Lebensmittel). Nanomaterialien haben ein beachtliches technisches und kommerzielles Potenzial, können aber möglicherweise ein Risiko für die Umwelt darstellen und Anlass zur Besorgnis hinsichtlich der Gesundheit und Sicherheit von Mensch und Tier geben. Nun sind die Hersteller der Nanomaterialien in der Pflicht, Informationen über mögliche Gefahren einzureichen.

 

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