DNR: SRU-Gutachten zu Nanotechnologie: in Europa gilt das Vorsorgeprinzip

Chemie & Nanotechnologie

Der deutsche „Sachverständigenrat für Umweltfragen“ (SRU) hat in einem 600-seitigen Gutachten auf ein erhebliches Risikopotenzial und etliche Wissenslücken bei der Verwendung von Nanomaterialien hingewiesen. Der SRU ist ein von der deutschen Bundesregierung im Jahr 1971 gegründeter Sachverständigenrat für wissenschaftliche Politikberatung in Fragen der deutschen Umweltpolitik.

Das SRU-Sondergutachten mit dem Titel "Vorsorgestrategien für Nanomaterialien" empfiehlt, die Gefahren zu untersuchen und gegebenenfalls gesetzgeberisch tätig zu werden, um dem Vorsorgeprinzip gerecht zu werden. Zur Zeit gäbe es noch zu viele Unsicherheiten wegen fehlender Testdaten. Zwar seien "risikorelevante Eigenschaften nicht per se" vom Ausgangsstoff ableitbar, allerdings verhielten sich einige Nanomaterialien wie Asbest (Kohlenstoffnanoröhrchen), andere seien besonders langlebig (persistent) oder lösten Entzündungsreaktionen aus, die im schlimmsten Fall zu Krebs führen könnten.

Durch die Anwendung der neuen Technologien und Materialien gäbe es aber auch Chancen für Umwelt- und Gesundheitsschutz, zum Beispiel in der Solartechnik, bei chemischen Katalysatoren oder in der Medizin. Nanotechnische Anwendungen seien nicht "prinzipiell mit hohen ökologischen Entlastungspotenzialen verbunden".

Anlass zur Besorgnis geben bisher erforschte Risiken zum Beispiel bei Nanomaterialien in verbrauchernahen Sprays oder in Verbindung mit Kohlenstoffnanoröhrchen. Auch die zunehmende Vermarktung von Verbraucherprodukten mit Silber-Nanopartikeln sei laut SRU-Gutachten ein "Besorgnisanlass".

Da Gefahren nicht auszuschließen seien, müsse der Staat nach dem Vorsorgeprinzip agieren und bereits existierende Gesetze an die neue Situation anpassen, beziehungsweise - möglichst auf EU-Ebene - einen übergreifenden Rechtsakt für Nanomaterialien schaffen. Bisher seien die entsprechenden Stoff- und Produktgesetze noch so gestaltet, dass erst ein Gefahrennachweis dazu führt, dass der Staat eingreift.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nahm die Veröffentlichung des Sondergutachtens zum Anlass, ein Verbot von Nanosilber in verbrauchernahen Anwendungen zu fordern. Der BUND kritisierte, dass Produkte mit Nano-Materialien oftmals weder für Verbraucher noch für die zuständigen Behörden erkennbar seien. Es müsse dringend eine staatliche online Nano-Datenbank zur Information der VerbraucherInnen eingerichtet werden. Denn trotz der Umwelt- und Gesundheitsbedenken seien immer mehr Alltagsprodukte mit Nanomaterialien auf dem Markt. [DNR, ih]

SRU Pressemitteilung
SRU Sondergutachten
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