Durchsetzung internationale Verträge: Verhandlungsposition EU

Die Stärkung internationaler Umweltabkommen ist erklärtes Ziel der EU. Eines der wichtigsten Instrumente dafür ist für die Europäische Kommission die Einführung von Mechanismen, mit denen die Einhaltung der Abkommen sichergestellt werden kann.
Prinzipien zu diesen "Durchsetzungsmechanismen" (compliance mechanism) wurden von der EU schon 2001 angenommen, Ende März 2005 hat die Europäische Kommission in einem Arbeitspapier einige Ergänzungen dazu vorgeschlagen, mit denen die Verhandlungsposition der EU in diesem Bereich gestärkt werden soll.
Prinzipien der EU für die compliance mechanism sind demnach Allgemeingültigkeit (keine opt-outs), Bevorzugung relativ kleiner zuständiger Gremien, permanente Durchsetzungs-Ausschüsse die unabhängig von den Vertragsparteien agieren können sowie Vertragssekretariate, die Verfahren zur Durchsetzung des Vertrags einleiten können und eine große Bandbreite möglicher Durchsetzungsmaßnahmen.

Möglichkeiten der Anwendung dieser neuen Prinzipien wird die EU in näherer Zukunft genug haben. Verhandlungen zu den Durchsetzungsmechanismen laufen derzeit zu mehreren internationalen Vereinbarungen: Rotterdam-Konvention (Handel mit Chemikalien), Stockholm-Konvention (POPs), Barcelona-Konvention (Schutz des Mittelmeerraumes).

Zugang zum Dokument