ECHA veröffentlicht aktualisierten Vorschlag zur Beschränkung von PFAS
Die Aktualisierung wurde von den Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens erstellt, die den ursprünglichen Vorschlag im Januar 2023 eingereicht hatten. Die fünf Behörden, die als Dossiereinreicher fungieren, haben ihre Bewertung der mehr als 5 600 wissenschaftlichen und technischen Kommentare abgeschlossen, die von Dritten während der Konsultation im Jahr 2023 eingegangen sind. Auf der Grundlage der gesammelten Erkenntnisse hat sie ihren ursprünglichen Vorschlag für Beschränkungen aktualisiert. Dieser aktualisierte Bericht, das so genannte Hintergrunddokument, bildet die Grundlage für die Stellungnahmen der Ausschüsse der ECHA. Dieses Dokument kann auf der Grundlage der Bewertung durch die Ausschüsse noch weiter aktualisiert werden. Die fünf Behörden haben unter anderem Bewertungen für acht Sektoren durchgeführt, die in dem ursprünglichen Vorschlag nicht ausdrücklich genannt waren. Diese Sektoren sind: Druckanwendungen; Dichtungsanwendungen; Maschinenanwendungen; andere medizinische Anwendungen, wie z. B. Primärverpackungen und Hilfsstoffe für Arzneimittel; militärische Anwendungen; Sprengstoffe; technische Textilien; und breitere industrielle Verwendungszwecke, wie Lösungsmittel und Katalysatoren. Darüber hinaus haben sie alternative Beschränkungsmöglichkeiten geprüft, die über ein vollständiges Verbot oder ein Verbot mit zeitlich begrenzten Ausnahmen für bestimmte Anwendungen hinausgehen. Diese Optionen beinhalten Bedingungen, die die weitere Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PFAS erlauben, wenn die Risiken kontrolliert werden können. Diese alternativen Optionen wurden vom Einreicher des Dossiers für folgende Bereiche bewertet: Herstellung von PFAS; Verkehr; Elektronik und Halbleiter; Energie; Dichtungsanwendungen; Maschinenanwendungen; und technische Textilien.
Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) setzen die Bewertung der vorgeschlagenen Beschränkung fort. Die Agentur ist bestrebt, der Europäischen Kommission so bald wie möglich eine transparente, unabhängige und qualitativ hochwertige Stellungnahme des RAC und des SEAC vorzulegen. Die ECHA beabsichtigt, ihre wissenschaftliche Bewertung der vorgeschlagenen EU-weiten Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylstoffen (PFAS) bis Ende 2026 abzuschließen. Die Europäische Kommission wird letztlich in Absprache mit den EU-Mitgliedstaaten über die Beschränkung entscheiden.