ECOFIN-Veto gegen Ökologisierung der Umsatzsteuer
Der Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister (ECOFIN) hat sich am 10. März 2009 auf eine Liste von Gütern und Dienstleistungen geeinigt, auf welche die Mitgliedsstaaten künftig einen ermäßigten Umsatzsteuersatz einheben dürfen. Sie umfasst u.a. kleinere Reparaturen an Fahrrädern und Kleidung, Dienstleistungen im Gaststättengewerbe, Haarschnitte und Renovierungen in Privathaushalten. Ermäßigte Steuersätze für umweltschonende Produkte wurden vom ECOFIN hingegen mit dem Argument abgelehnt, dass es bessere und zielgerichtetere Maßnahmen zur Erreichung umweltpolitischer Ziele gäbe.Durch die Umsatzsteuer-RL 2006 sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, einen Umsatzsteuersatz von zumindest 15% einzuheben. Gleichzeitig dürfen Staaten auf einige in der Richtlinie festgeschriebene Produktgruppen und Dienstleistungen ermäßigte Steuersätze von zumindest 5% einheben.
Zuletzt hatte auch die Kommission von ihrem Vorschlag einer reduzierten Umsatzsteuer auf umweltschonende Produkte wieder etwas Abstand genommen. Umweltschützer kritisierten die Haltung der Kommission als inkonsistent und widersprüchlich.