EEA und EU-Kommission entwickelten Leitlinien zu neuen Schutzgebieten

Ein wesentliches Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie ist der Aufbau eines kohärenten Schutzgebietsnetzes. Zu diesem Zweck legt die Strategie das Ziel fest, mindestens 30 % der Landfläche der EU und 30 % der Meeresfläche der EU rechtlich zu schützen. Mindestens ein Drittel der Schutzgebiete der EU, einschließlich aller verbleibenden Primär- und Altgebiete der EU, sollen streng zu geschützt werden. Dabei gilt es, das Waldwachstum zu fördern und bis 2030 alle Schutzgebiete wirksam zu bewirtschaften und angemessen zu überwachen. Bis 2050 sollen alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt, widerstandsfähig und angemessen geschützt werden.

Um den EU-Mitgliedstaaten dabei zu helfen, diese Ziele zu erreichen und ein kohärentes, transnationales Netzwerk aufzubauen, hat die Europäische Kommission Kriterien und Leitlinien für die Identifizierung und Ausweisung zusätzlicher Schutzgebiete entwickelt. Der Leitfaden wurde in Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur (EEA) entwickelt. Er ist das Ergebnis jahrelanger Diskussionen mit Vertreter*innen der EU-Mitgliedstaaten und Interessenverbänden.

Natura 2000-Netzwerk soll vervollständigt werden

Das derzeitige Netz gesetzlich geschützter Gebiete ist nach Ansicht der EU-Kommission nicht groß genug, um die biologische Vielfalt auf EU-Ebene zu schützen. Zusätzliche Ausweisungen werden dazu beitragen, das Natura 2000-Netzwerk zu vervollständigen und die nationalen Schutzsysteme zu erweitern. Sämtliche Schutzgebiete müssen klar definierte Erhaltungsziele und -maßnahmen beinhalten. Da sich die Ziele der Biodiversitätsstrategie auf die EU als Ganzes beziehen, müsse der EU-Kommission zufolge jeder Mitgliedstaat seinen „gerechten Teil der Bemühungen“ auf der Grundlage objektiver ökologischer Kriterien leisten und anerkennen, dass jedes Land eine unterschiedliche Quantität und Qualität der biologischen Vielfalt aufweist. Die im Mai 2020 angenommene EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 schlägt Maßnahmen und Verpflichtungen der EU vor, um den Verlust der biologischen Vielfalt in Europa und weltweit im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal zu stoppen.

Das Leitliniendokument legt eine Reihe von Kriterien fest, welche die EU-Mitgliedstaaten für die Identifizierung zusätzlicher Schutzgebiete verwenden können. Es legt ein Verfahren fest, durch das die Zusagen der Mitgliedstaaten für neue Ausweisungen diskutiert, begutachtet und verbessert werden, damit die Ziele auf EU-Ebene bis 2030 erreicht werden sollen. Außerdem enthält das Dokument eine Definition des strengen Schutzes und der Leitlinien für die EU-Mitgliedstaaten zur Einrichtung einer angemessenen Bewirtschaftung und Überwachung bestehender und künftiger Schutzgebiete.

Die Ausweitung von Schutzgebieten ist auch aus wirtschaftlicher Sicht unerlässlich, da die Natur zahlreiche Ökosystemleistungen erbringt: von der Nahrungsbereitstellung bis zur Wasserfilterung, von der Luftreinigung bis zur Kohlenstoffspeicherung, von der Erholung über die Widerstandsfähigkeit bis hin zu Extremwetterereignissen. Allein die Ökosystemleistungen des Natura 2000-Netzwerks werden auf bis zu 300 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Der Investitionsbedarf des Netzwerks wird nach Schätzungen der EU-Kommission voraussichtlich rund 500.000 zusätzliche Arbeitsplätze unterstützen.

EU-Kommission - Biodiversity: Commission guidance on new protected areas to help put Europe’s nature on path to recovery by 2030