EEB: 7. EU-Umweltaktionsprogramm – konkrete Ziele fehlen
Umweltrecht
Die Europäische Kommission hat letzte Woche einen Vorschlag für das siebente Umweltaktionsprogramm vorgelegt, das die Richtung für die EU-Umweltpolitik bis 2020 vorgeben soll. Die Vorschläge zielen darauf ab, „die Natur zu schützen, nachhaltiges Wachstum zu fördern, neue Arbeitsplätze zu schaffen und Europa auf einen Weg zu bringen, der Wohlstand und Gesundheit mit Nachhaltigkeit in Einklang bringt“, schreibt die Kommission in ihrer Pressemitteilung.„Konkret geplant sind der allmähliche Wegfall umweltschädlicher Subventionen, die Besteuerung der Umweltverschmutzung anstelle der Arbeit, der Abschluss von Partnerschaftsvereinbarungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zur Umsetzung der EU-Umweltvorschriften und die Erarbeitung eines Systems zur Ausweisung umweltbezogener Ausgaben im EU-Haushalt“, fasst die Kommission zusammen.
Das European Environmental Bureau (EEB) bewertet in einer Pressemitteilung den ganzheitlichen Ansatz des siebenten Umweltaktionsprogramms positiv, vermisst aber konkrete Ziele und eindeutige Verpflichtungen zu weiteren verbindlichen Maßnahmen.
Das neue Umweltaktionsprogramm hat den Titel "Living well, within the limits of our planet“ und muss jetzt noch vom Rat und dem Europäischen Parlament genehmigt werden.
Das EEB begrüßt, dass die Kommission die zentrale Herausforderung erkannt hat, nämlich den ungezügelten Konsum und die ungebremste Produktion. Diese tragen zu einer Fülle von Umweltproblemen bei, einschließlich der Vergiftung der Umwelt, der Vernichtung der Biodiversität und dem Klimawandel.
EEB Pressemitteilung
EU-Kommission Pressemitteilung
EU-Kommission: New Environment ActionProgramme to 2020 – questions and answers (en)