EEB fordert zeitnah strengere KfZ-Abgasregeln

Ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Abgasnorm Euro 7, welcher ursprünglich bereits für das Jahr 2021 angekündigt war, wurde auf November 2022 und damit erneut verschoben. Nun hat das European Environmental Bureau (EEB) und Transport & Environment (T&E) sowie drei weitere europäische Umweltverbände in einem gemeinsamen Brief ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht. Die EU-Kommission sende infolge des Aufschiebens ein Signal, Umwelt- und Gesundheitsinteressen der Bevölkerung nicht ernst zu nehmen.

Die Verbände fordern in ihrem Schreiben die EU-Kommission auf, schnellstmöglich einen ambitionierten Legislativvorschlag vorzulegen, sodass die neuen Regularien noch wie geplant 2025 in Kraft treten können. In diesem Fall wären sie noch wenigstens zehn Jahre lang gültig, ehe im Jahr 2035 die Neuzulassung für Verbrennermotoren innerhalb der Europäischen Union auflaufen wird. Die  Euro-7-Norm stellt einen Teil des europäischen Green Deals dar und soll strengere Emissionsnormen für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse etablieren. Folglich würden Autohersteller:innen stärker in die Pflicht genommen, die Schadstoffemissionen ihrer neuen Modelle weiter zu reduzieren.

Infolge des weiteren Aufschubs des Kommissionsvorschlags werden laut den Umweltorganisationen jedes Monat eine Million neue umweltschädliche Autos auf Europas Straßen zugelassen, wo sie für Jahrzehnte fahren dürfen.

Schnellere Beihilfen für umweltfreundlichere Verkehrsprojekte

Zwar kommen strengere Abgasvorschriften für Autos und leichte Nutzfahrzeuge wesentlich später als ursprünglich geplant, doch es gibt seitens der EU-Kommission einen neuen Vorschlag, staatliche Finanzspritzen der Mitgliedstaaten für umweltfreundlichere Verkehrsprojekte zu vereinfachen. Die Europäische Kommission will umweltfreundlichen Verkehr fördern, indem einfacher staatliche Beihilfen für bestimmte Verkehrsformen beantragt werden können. Dazu hat sie am 6. Juli dem Europäischen Rat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt. Mittels der vereinfachten Beihilfeverfahren soll die nachhaltige Mobilität in Europa vorangetrieben werden und somit zur Erreichung des europäischen Green Deals beitragen.

Entsprechend Art. 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU müssen staatliche Beihilfen von den Mitgliedstaaten bei der Europäischen Kommission angemeldet und von dieser genehmigt werden. In Fällen, in denen die Beihilfen keine weitreichenden Wettbewerbsverzerrungen mit sich bringen, können sie allerdings von dieser Regel ausgenommen werden. Der kürzlich vorgelegte Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, gewisse Subventionen für den Schienenverkehr, die Binnenschifffahrt sowie den multimodalen Verkehr von der Melde- und Genehmigungspflicht auszunehmen, zumal die Gefahr der Verfälschung des Wettbewerbs sehr gering sei.

Nach Angaben der EU-Kommission könnten Beihilfen in Mitgliedstaaten dadurch einfacher und schneller abgewickelt werden. Zudem habe sie dadurch mehr Kapazitäten, solche Beihilfen zu prüfen, die den Markt tatsächlich schwer beeinträchtigen. Wenn die Mitgliedstaaten im Rat der EU zustimmen, kann der Vorschlag der EU-Kommission umgesetzt werden. Ab sofort gilt eine neue Verordnung mit Vorschriften zur Straßenverkehrssicherheit. Dadurch sollen allen Verkehrsteilnehmer*innen besser geschützt werden. Damit ist auch die Grundlage für die Genehmigung fahrerloser Fahrzeuge innerhalb der EU geschaffen.


T & E: Publish the Euro 7 air quality standards without delay

EU-Kommission: Staatliche Beihilfen für umweltfreundlichen Verkehr (europa.eu)

DNR: Warten auf Euro 7, schnelleres Geld für grünen Verkehr