EEB: Kommissar:in für künftige Generationen

Die Initiative Zukünftige Generationen hat mehrere Ideen, was ein oder eine Kommissar:in für künftige Generationen tun kann und hat diese in einem Missionsbrief für diese Funktion dargelegt. Die Einführung eines oder einer Kommissar:in für künftige Generationen wäre ein bedeutender Schritt nach vorn und würde die Forderungen von Nichtregierungsorganisationen, Bürger:innen und Umweltschützer:innen widerspiegeln, die seit langem einen vorausschauenderen Ansatz für die Politikgestaltung in der EU fordern. Wenn diese Funktion mit den notwendigen Ressourcen und der nötigen Unterstützung ausgestattet wird, könnte sie zu einem wegweisenden Beispiel dafür werden, wie demokratische Institutionen die Interessen künftiger Generationen schützen können. Institutionen für künftige Generationen gibt es in Europa und in der Welt in unterschiedlichen Formen und Ausprägungen. Dies gilt auch für das politische und rechtliche Engagement für Generationengerechtigkeit. Auf EU-Ebene hat man lange auf eine institutionelle Rolle gewartet. Im Bereich der Umweltpolitik ist die Idee alles andere als neu. Insbesondere die Aarhus-Konvention, ein internationales Abkommen über Umweltrechte aus dem Jahr 1998, zielt darauf ab, „das Recht jeder Person heutiger und künftiger Generationen auf ein Leben in einer ihrer Gesundheit und ihrem Wohlergehen zuträglichen Umwelt“ zu schützen.

Wie sieht ein Kommissar für künftige Generationen aus?

Die Ankündigung eines oder einer EU-Kommissar:in für Generationengerechtigkeit ist zwar vielversprechend, aber der Erfolg hängt von der Klarheit und der Stärke des Mandats dieser Funktion ab. Zuallererst müssen die Rechte künftiger Generationen rechtlich definiert und durchsetzbar sein. Artikel 3 des Vertrags über die EU, in dem die „Solidarität zwischen den Generationen“ und die „nachhaltige Entwicklung“ betont werden, bietet eine solide Grundlage für ein solches Mandat. Ebenso sollte man sich von einem kürzlich ergangenen Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte inspirieren lassen, in dem das Gericht feststellte, dass sich die Politik der Mitgliedstaaten von der „Bedeutung der intergenerationellen Lastenteilung“ leiten lassen und „die Mitglieder der Gesellschaft, die von diesen Herausforderungen am stärksten betroffen sind“, schützen sollte, selbst wenn sie „einen deutlichen Repräsentationsnachteil“ haben. Eine wichtige Aufgabe dieses Kommissars wird es sein, sich für eine explizitere und spezifischere Rechtssprache im EU-Recht für zukünftige Generationen einzusetzen. Im Hinblick auf das Mandat hat die Initiative für künftige

Generationen, ein Zusammenschluss von 28 Nichtregierungsorganisationen, eine klare Vorstellung davon, wie eine solche Rolle am effektivsten instrumentalisiert werden könnte. In ihrem Missionsbrief an Präsidentin von der Leyen skizziert die Initiative die wichtigsten Prioritäten.

Zusammenarbeit in wichtigen Politikbereichen

Die Rolle des oder der Kommissar:in für künftige Generationen muss von Natur aus kooperativ sein. Dieser Kommissar sollte eng mit anderen Kommissaren zusammenarbeiten, die für Bereiche wie Klimaschutz, soziale Rechte, Kultur und Bildung, Wirtschaft, Umwelt und Kohäsionspolitik zuständig sind. Oberste Priorität sollte es sein, die Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden interinstitutionellen Erklärung zu den Rechten künftiger Generationen in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zu leiten. Dies würde sicherstellen, dass die langfristigen Auswirkungen politischer Maßnahmen in allen Dimensionen - vom ökologischen und digitalen Wandel bis hin zur demokratischen Resilienz und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit - umfassend berücksichtigt werden.

Ein neuer Ansatz für die strategische Planung

Der Kommissar für künftige Generationen sollte sich für einen zukunftsorientierten Ansatz in der EU-Gesetzgebung einsetzen und dabei den Schwerpunkt auf eine langfristige Strategie und Vorausschau legen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass in dieser Funktion zwischen den Interessen „zukünftiger Generationen“ und den Interessen der heutigen Jugendlichen und Kinder unterschieden wird.

Einbindung der Bürger für eine dauerhafte Entscheidungsfindung

Um eine nachhaltige Zukunft zu schaffen, ist es unerlässlich, alltägliche Überlegungen in die langfristige Politik einzubeziehen. Der Aufbau von Vertrauen unter den Bürger:innen ist für dieses Unterfangen von entscheidender Bedeutung. Aufbauend auf den Erfolgen der Konferenz über die Zukunft Europas und der Plattform für bürgerschaftliches Engagement sollte der oder die Kommissar:in eine partizipative Beratungsplattform einrichten, auf der die europäischen Bürger:innen der Kommission strategische Anregungen geben können.

Ein Kommissar der Hoffnung

Die Einsetzung eines oder einer Kommissar:in für künftige Generationen ist ein mutiger und notwendiger Schritt zur Bewältigung der langfristigen Herausforderungen, vor denen Europa steht. Ausgestattet mit den richtigen Instrumenten und einem klaren, durchsetzbaren Fokus auf Generationengerechtigkeit, hat der oder die Kommissar:in das Potenzial, die EU-Governance zu verändern, sicherzustellen, dass die Vertretung der Interessen zukünftiger Generationen das kurzfristige Denken der politischen Entscheidungsträger abschwächt und das Vertrauen der Menschen in das System wiederherstellt.

In it for the long haul: The promise of a Commissioner for Future Generations