EEB: Positionspapier „Soil Health Law“

Bodenökosysteme beherbergen 25 Prozent der biologischen Vielfalt unseres Planeten, regulieren den Wasser- und Kohlenstoffkreislauf und liefern 95 Prozent der Nahrungsmittel, die wir essen - sie sind die Grundlage allen Lebens. Und doch gibt es auf EU-Ebene keine Rechtsvorschriften, die sie schützen oder Verpflichtungen zu ihrer Wiederherstellung festlegen. 60 bis 70 Prozent der europäischen Böden sind in einem schlechten Zustand. Die Kosten, die mit der Verschlechterung der Bodenqualität in der EU verbunden sind, belaufen sich auf über 50 Milliarden Euro pro Jahr. Die Eindämmung und Umkehrung negativer Trends der Bodendegradation könnte weltweit einen wirtschaftlichen Nutzen von bis zu 1,2 Billionen Euro pro Jahr bringen. Im November 2021 legte die Kommission die EU-Bodenstrategie für 2030 vor, eine wichtige Komponente des European Green Deals, die einen Rahmen für den Schutz, die Wiederherstellung und die nachhaltige Nutzung der europäischen Böden vorgibt. Die Strategie wurde vom Rat gebilligt und vom Europäischen Parlament unterstützt und ebnet den Weg für EU-Maßnahmen zur Verwirklichung der Vision einer guten Bodengesundheit in der gesamten EU bis 2050. Als Teil dieser Strategie hat sich die Kommission verpflichtet, einen Legislativvorschlag vorzulegen für ein Bodengesundheitsgesetz im Jahr 2023. Wenn dieses erfolgreich ist, kann es den Böden einen starken rechtlichen Rahmen geben und sicherstellen, dass sie weiterhin ihre ökologischen Funktionen erfüllen.

Empfehlungen des EEBs für das Bodengesundheitsgesetz

Um den Schutz des Bodens zu unterstützen, hat das EEB den EU-Entscheidungsträgern Empfehlungen gegeben, wie ein ehrgeiziges Bodengesundheitsgesetz gestaltet werden kann, um das Ziel gesunder Böden bis 2050 zu erreichen.

Es braucht politische Instrumente in Form von messbaren und rechtsverbindlichen Zielen. Ebenso müssen klarere Anforderungen und Mechanismen für die Sanierung ungesunder Böden und verbindliche nachhaltige Bodenbewirtschaftungspraktiken für alle Land- und Bodennutzer festgelegt werden. Eine Liste der wichtigsten Schadstoffe mit verbindlichen Schwellenwerten muss erstellt werden und die diffuse Verschmutzung muss in den Geltungsbereich einbezogen werden

.Ein rechtsverbindlicher „Pass für Bodenaushub“ muss eingeführt werden, sowie ein rechtsverbindliches "Bodengesundheitszeugnisses", um Grundstückskäufer über den Bodenzustand des von ihnen erworbenen Grundstücks zu informieren. Die Definitionen sowohl der Bodengesundheit als auch der Bodengesundheitsindikatoren müssen sich ausdrücklich auf die biologische Vielfalt des Bodens beziehen, und es muss ein umfassendes EU-weit harmonisiertes Bodenüberwachungssystem eingerichtet werden, um das wahre Ausmaß der Verschlechterung der Bodengesundheit zu messen. In der Verwaltung, Finanzierung und Forschung braucht es die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Bodenbezirke nach geografischen und ökologischen Bodenmerkmalen festzulegen und die Entwicklung von Bewirtschaftungsplänen für die Bodenbezirke sicherzustellen. Außerdem ist die Anwendung des Verursacherprinzips wichtig, um sicherzustellen, dass Industrie und landwirtschaftliche Großbetriebe einen angemessenen finanziellen Beitrag zu den Kosten leisten, die durch die Schädigung von Bodenökosystemen entstehen. Die Öffentlichkeit muss miteinbezogen, der Zugang zu Gerichten erleichtert und Transparenzbestimmungen geschaffen werden. Die Einführung eines Systems der öffentlichen Finanzierung für unabhängige Forschung und Innovation wird empfohlen.

Position paper: The EEB position paper on the Soil Health Law

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