EEB sieht Verbesserungspotenzial im EU-Restoration Law

Das European Environmental Bureau (EEB) fordert gemeinsam mit BirdLife, ClientEarth und dem World Wide Fund for Nature (WWF) das Europäische Parlament sowie den EU-Rat auf, die vorgeschlagene Verordnung zum EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur „unverzüglich“ und erforderlichenfalls verbessert im Sinne ihrer Bewertung anzunehmen.

Grundsätzlich sei nach Ansicht der fünf Organisationen das von der EU-Kommission im Juni dieses Jahres

vorgelegte EU-Restoration Law „eine große Chance, die Natur nach Europa zurückzubringen, was der biologischen Vielfalt, dem Klima und den Menschen gleichermaßen zugute kommt“. Es müsse dazu allerdings „rechtzeitig und wohlüberlegt in dem erforderlichen Umfang“ umgesetzt werden. Zwar hat das Bündnis jeweils die positiven Elemente der einzelnen Artikel genannt, darüber hinaus aber auch viel Verbesserungspotenzial gefunden. In manchen Punkten ist durchaus noch „Luft nach oben“, wie die NGOs nach einer entsprechenden Analyse der Verordnung konstatieren.

NGOs: Quantifizierte, zeitlich gebundene Ziele fehlen

Konkret kritisiert das Bündnis, dass zeitlich gebundene, flächenbezogene Ziele zu niedrig und zu spät festgelegt worden seien. Außerdem sollte im Hinblick auf das Sanierungsmaßnahmenziel - 20 % bis 2030 – jeder EU-Mitgliedstaat gefragt sein. Hierzu müssten Informationen über die aggregierten flächenbezogenen Sanierungsmaßnahmen in die nationalen Sanierungspläne aufgenommen werden, welche dann seitens der EU-Kommission entsprechend bewertet werden müssten.

Bei der Wiederherstellung der natürlichen Vernetzung der Flüsse und der natürlichen Funktionen der verbundenen Überschwemmungsgebiete müssten quantifizierte und zeitgebundene Ziele zur Beseitigung von Hindernissen eingefügt werden. Aus Sicht der Verbände müssten die Mitgliedstaaten auf 15 % der Flusslänge, das sind insgesamt EU-bezogen rund 178.000 Kilometer, bis 2030 freie Flüsse durch die Beseitigung von Hindernissen und die Wiederherstellung der zugehörigen Überschwemmungsgebiete erreichen.

Zu berücksichtigen seien auch indikatorgestützte Ziele für die Wiederherstellung von Bestäubern, Agrar- und Waldökosystemen. Die Verpflichtung zur Erhöhung der Anteile der landwirtschaftlichen Flächen mit Landschaftsmerkmalen hoher Vielfalt beispielsweise sollte ausdrücklich mit den EU-Biodiversitätsstrategie 2030-Zielen gekoppelt sein, wonach dies für mindestens zehn Prozent der landwirtschaftlichen Fläche der EU gelten soll. Eine reine Bewertung auf Basis der nationalen Wiederherstellungspläne reiche nicht aus.

Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass eine umfassende und wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit an der Ausarbeitung der nationalen Wiederherstellungspläne gewährleistet ist, beispielsweise durch Festlegung angemessener Konsultationsfristen und die wirksame Unterrichtung der wichtigsten öffentlichen Interessengruppen.

Die EU-Kommission müsse überdies legislativ verpflichtet werden, die bestehenden EU-Finanzhilfen, welche für die Wiederherstellung der Natur zur Verfügung stehen, zu bewerten und diese zu erweitern (Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens). Die Wiederherstellung der Natur sei schließlich „die beste Versicherungspolizze für die Anpassung an den Klimawandel“ und eine gute Invesition in die Widerstandsfähigkeit gegen Dürren, Überschwemmungen und andere extreme Wetterereignisse, so die Verbände.


DNR - EU-Wiederherstellungsgesetz: Analyse aus Umweltsicht