EEB und Ökobüro fordern Mindestvorgaben für Umweltinspektionen in EU-Betrieben
Verkehr & Luft & Industrie
Einheitliche EU-Richtlinie notwendig für ein effektives Europäisches Umweltrecht.Die effektive Umsetzung und Anwendung des Europäischen Umweltrechts erfordert einheitliche Mindestvoraussetzungen für Umweltinspektionen in den Mitgliedsländern.
Diese gibt es zur Zeit nicht, da es auf EU-Ebene kein Gesetz gibt, das Mindestvorgaben für Umweltinspektionen vorschreibt. Zwischen den Inspektionssystemen der einzelnen Mitgliedstaaten gibt es große Unterschiede. Es fehlt auch ein Monitoringsystem, das die Umsetzung des EU-Umweltrechts überwachen würde. Das fehlende beziehungsweise mangelnde Training der Verwaltungs- und Justizbeamten zu diesem Thema trägt weiters dazu bei, dass sich die EU-BürgerInnen nicht auf die vollständige und richtige Anwendung des Umweltrechts verlassen können.
Zwar existiert eine unverbindliche Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates (2001/331/EG), die Mindeststandards für Umweltinspektionen in den Mitgliedsländern festsetzt, diese werden jedoch von fast allen Ländern nicht vollständig umgesetzt.
Das Europäische Parlament fordert deshalb eine Richtlinie, um diese unverbindliche Empfehlung in ein verbindliches Gesetz umzuwandeln.
Diese Forderung wird auch von vielen NGOs unterstützt, das österreichische Ökobüro hat gemeinsam mit dem European Environmental Bureau (EEB) ein Positionspapier erarbeitet, mit dem die Forderung der EU-ParlamentarierInnen nach einer verbindlichen Regelung für Umweltinspektionen unterstützt wird.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Ökobüros, das Positionspapier steht auf der Webseite des EEBs gratis als Download zur Verfügung.
Ökobüro: Umweltinspektionen - Notwendig für ein effektives Europäisches Umweltrecht
EEB Positionspapier: Minimum requirements for environmental inspections (en)
EU-Bericht über die Umsetzung der Empfehlung über Umweltinspektionen (en)