EEB: Verursacherprinzip bei Wassernutzung in 11 Staaten nicht korrekt angewendet

Wasser, Meere & Fischerei

Das Europäische Umweltbüro EEB hat gemeinsam mit dem WWF bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen 11 Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, eingereicht, weil diese nach Ansicht des EEB bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie das Verursacherprinzip nicht ordnungsgemäß anwenden. Damit fordert das EEB die Kommission auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die betroffenen Staaten einzuleiten.

Nach der Wasserrahmen-RL sind die Mitgliedstaaten verpflichtet abzuschätzen, welcher Anteil der Kosten von Wassernutzung (darunter auch Umweltschäden) von den Nutzern bezahlt wird. Die 11 Staaten hätten die Begutachtung jedoch auf Trinkwasser und Abwasserentsorgung eingeschränkt, die Kosten für Dämme, Kraftwerke, Bewässerung oder Schifffahrt aber ausgenommen. Große, aus Umweltsicht problematische Bauten wären damit einer transparenten ökonomischen Begutachtung entzogen.

Pressemeldung EEB/WWF (en)
Beschwerde (en pdf 408kb)