EEÖ: EU liefert Meilenstein zur Energiewende
Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) sieht in der neu veröffentlichten EU-Richtlinie für erneuerbare Energie (RED III) einen wichtigen Meilenstein für die Energiewende. Der Anteil erneuerbarer Energie am Energieverbrauch der EU soll von bisher 32 Prozent auf mindestens 42,5 Prozent angehoben werden. Für Österreich bedeutet diese Vorgabe eine Steigerung des Erneuerbaren-Anteils von 36,4 Prozent (2021) auf mindestens 60 Prozent innerhalb der nächsten sechs Jahre. Mit der neuen Richtlinie und den mitgelieferten Instrumenten geht die EU deutlich in Vorlage und setzt nicht nur höhere Ziele für erneuerbare Energie, sondern attestiert ihrem Ausbau ein überwiegendes öffentliches Interesse in Genehmigungsverfahren, dass bereits mit 21. Februar 2024 in allen Mitgliedsstaaten gelten soll.
Mit der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für erneuerbare Stromerzeugung, Netze und Speicher setzt die EU auf einen der wichtigsten Hebel bei der Energiewende. Jeder Mitgliedsstaat soll innerhalb von 27 Monaten ab Inkrafttreten der RED III genügend sogenannte "Beschleunigungsgebiete" ausgewiesen haben, um die Erneuerbaren-Ziele laut Richtlinie zu erreichen. In diesen Gebieten dürfen keine erheblichen Umweltauswirkungen erwartet werden. Genehmigungsverfahren sollen hier bei Neuanlagen auf maximal 12 Monate begrenzt werden. Außerhalb dieser Beschleunigungsgebiete gilt eine Verfahrenslaufzeit von maximal 24 Monaten. Die Regelung zu den Verfahrensdauern greift spätestens ab 1. Juli 2024.
Neben den Beschleunigungsgebieten braucht es auch die in der RED III geforderten einheitlichen Anlaufstellen für Genehmigungsverfahren und ausreichend qualifiziertes Personal in den Bundesländern. Auch eine Anpassung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) ist erforderlich. Das EU-Ziel für Wärmeversorgung braucht ein Gesetz zum Ausstieg aus fossilem Gas und Öl. In der Raumwärme und -kälte strebt die EU nach einem Anteil erneuerbarer Energie von 49 Prozent bis 2030. Dazu müssen die Mitgliedsstaaten entsprechende nationale Ziele für den Erneuerbaren-Anteil im Gebäudesektor gesetzlich verankern. Derzeit liegt der Anteil in Österreich bei 35,5 Prozent.
Für die Bereitstellung erneuerbarer Gase legt die RED III fest, dass der in der Industrie genutzte Wasserstoff im Jahr 2030 zu 42 Prozent erneuerbar sein muss. Bis 2030 will die EU zudem jährlich 35 Milliarden Kubikmeter nachhaltiges Biomethan erzeugen. Für Österreich bräuchte es deshalb auf nationaler Ebene ein verbindliches Ziel von 7 TWh Biomethan. Das derzeit in Verhandlung befindliche Erneuerbare-Gase-Gesetz zielt bisher auf 7,5 TWh Grünes Gas insgesamt. Hier gibt es also Nachbesserungsbedarf.
RED III tritt noch diesen November in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen dann die meisten erforderlichen Rechtsvorschriften innerhalb von 18 Monaten, also bis 21. Mai 2025, auf den Weg bringen. Die österreichische Politik muss nun Gesetze nachbessern und liegengebliebene Gesetze verabschieden.
EEÖ: EU liefert Meilenstein zur Energiewende - Österreich muss auf Kurs kommen