EGMR: Schutz vor Verschmutzung ist Menschenrecht

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)

Regierungen sind dafür verantwortlich, ernsthafte Schädigungen der BürgerInnen durch Verschmutzung von Industrieanlagen zu verhindern - auch wenn die Industrieanlage in Privatbesitz ist. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR am 9.6.2005 in einem richtungsweisenden Urteil zur Klage einer Russin wegen Gesundheitsschäden durch die Langzeitexposition an die Verschmutzung durch eine nahe Industrieanlage.
Nach Ansicht des Gerichtshofes hätte der Staat die Klägerin schützen müssen - entweder durch Umsiedlung oder durch Reduktion der Verschmutzung. Russland wurde zu Kompensationszahlungen in der Höhe von 6.000 € verurteilt, weiters muss es sicherstellen dass das Problem gelöst wird. Das Urteil ist bindend, sollte Russland sich nicht daran halten kann es vom Europarat ausgeschlossen werden.

Urteil