Einigung auf interinstitutionelle Vereinbarung zur „besseren Rechtsetzung“
Am 16. Dezember 2015 hat die EU-Kommission nach Verhandlungen im Trilog eine neue Vereinbarung der Arbeitsweise zwischen Rat, Parlament und Kommission verabschiedet. Sie hat weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise, wie die EU-Institutionen funktionieren und zusammenarbeiten. Die interinstitutionelle Vereinbarung befindet über die demokratische Legitimität im Entscheidungsprozess und darüber, wie Entscheidungen vorbereitet und die Öffentlichkeit und Interessenvertreter beteiligt werden.Am 19. Mai hatte die EU-Kommission ihre Vorschläge zur „besseren Rechtssetzung“ vorgestellt. Die meisten Bestandteile des Pakets wie neue Konsultationsmechanismen und Gremien zum Abbau von Verwaltungslasten sind bereits seit Sommer in Kraft. Nun ist auch die Zusammensetzung der Mitglieder der neuen REFIT-Plattform bekannt. Sie soll die Vorschläge zur Verringerung des Regelungsaufwands sammeln, bewerten und sich zudem um „Vorschläge zur Verringerung der Verwaltungslast in Bereichen von besonderem Interesse bemühen“.
Das Paket vom Mai umfasste auch eine interinstitutionelle Vereinbarung, die vom Ministerrat und vom EU-Parlament im Trilog hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde. Der ursprüngliche Vorschlag sah eine deutliche Machtverschiebung hin zur EU-Kommission vor. Rat und Parlament haben in den Trilogverhandlungen nun aber nachgebessert. Jetzt müssen noch das Parlament im Plenum (voraussichtlich am 11. Jänner 2016) sowie der Rat offiziell den Deal bestätigen.
Umwelt-, Gesundheits- Entwicklungs- und Verbraucherschutzverbände sowie Gewerkschaften und Sozialverbände sehen in der neuen Agenda der Kommission zur „besseren“ Rechtsetzung eine Bedrohung für Umwelt-, Gesundheits-, Verbraucher- und Sozialschutzstandards.
Deshalb haben sich europaweit über 60 Verbände als Bündnis „Better Regulation Watchdog“ zusammengeschlossen, um die Sozial- und Umweltstandards und das Vorsorgeprinzip gegen die Deregulierungsoffensive der Kommission zu verteidigen. Einige der Kritikpunkte haben Rat und Parlament in den Verhandlungen zur interinstitutionellen Vereinbarung berücksichtigt.
Ursprünglich wollte die EU-Kommission durch die Vereinbarung Rat und Parlament auf die 10 Prioritäten von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker für Jobs, Wachstum und Wettbewerb verpflichten, die Umwelt auf Energie- und Klimathemen reduzieren. Auch haben sich die Institutionen gegen eine zusätzliche Konsultationsperiode ausgesprochen nachdem die Kommission ihren Vorschlag verabschiedet hat und damit das Gesetzgebungsverfahren einläutet. Europaparlament und Rat entscheiden selbst, ob ihre Änderungsvorschläge so substanziell sind, dass sie eine eigene Folgenabschätzung für nötig befinden. Auch haben sich die Institutionen über Umgangsformen beim Zurückziehen von Gesetzesvorschlägen geeinigt.
Nach acht Jahren hat nun der frühere bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber seine Tätigkeit als Anti-Bürokratie-Ratgeber der EU beendet. Stoiber sieht seine zentralen Vorschläge inzwischen umgesetzt, so dass es aus seiner Sicht keinen Bedarf für seine Beratung mehr gibt. Definierte Deregulierungsziele gehören zu den wenigen Empfehlungen des Abschlussberichts der so genannten Stoibergroup zum Bürokratieabbau, die nicht im Mai durch das Paket der Kommission zur „besseren Rechtsetzung" umgesetzt wurden. Die vier Mitglieder der Stoibergroup, die Gewerkschaften, Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsgruppen repräsentierten, haben diesen Punkt des Stoiber-Berichts scharf kritisiert. Das Netzwerk Better Regulation Watchdog hat gerade erst den Ersten Vizepräsidenten der EU-Kommission Frans Timmermans aufgefordert, keine Ziele für Deregulierung zu Gunsten der Wirtschaft zu setzen. [Quelle, DNR]
Quelle, DNR: Einigung auf interinstitutionelle Vereinbarung zur „besseren Rechtsetzung“
EU-Kommission Pressemitteilung
EU-Kommission zu better Regulation
Better Regulation Watchdog
Refit-Plattform