Einigung Seveso II-RL

Chemie & Nanotechnologie

Rat und Europäisches Parlament haben sich im Vermittlungsverfahren am 10.9.2003 auf eine neue Richtlinie zur Vermeidung großer Industrieunfälle (Novellierung Seveso II-RL) geeinigt. Erstmals fallen damit der Einsatz gefährlicher Substanzen bei der chemischen und thermischen Aufbereitung von Mineralien im Bergbau sowie der Betrieb von bestimmten Abfalldeponien in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Die Richtlinie wurde am 31.12.2003 veröffentlicht, Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten ist der 1. Juli 2005.

Pressemeldung EP (engl.)
Pressemeldung Kommission (engl.)
Kommissionswebsite Industrieunfälle (engl.)
Richtlinie (pdf 132kb)