Einigung über das vierte Eisenbahnpaket

Verkehr & Luft & Industrie

Das Europäische Parlament und der Ministerrat der Europäischen Union haben sich am 19. April 2016 über das vierte Eisenbahnpaket geeinigt.

Dabei handelt es sich um eine Reihe von Maßnahmen, mit denen der Schienenverkehr in der EU innovativer und wettbewerbsfähiger werden soll. Die Einigung soll durch die schrittweise Öffnung der inländischen Schienenverkehrsmärkte insbesondere zu besseren Leistungen der Schienenverkehrsdienste in der EU führen, was den Fahrgästen zugute kommen soll.

Die Einigung des EU-Parlaments mit dem Ministerrat muss jetzt noch von den Mitgliedsstaaten und vom Europäischen Parlament angenommen werden. Mit dem Legislativpaket wird der einheitliche europäische Eisenbahnraum vollendet.

Die schrittweise Marktöffnung soll für Fahrgäste, Behörden und die europäische Wirtschaft insgesamt eine Reihe von Verbesserungen mit sich bringen, und zwar insbesondere durch die Neubelebung der inländischen Eisenbahnmärkte und durch mehr Flexibilität der Eisenbahnen bei der Reaktion auf Marktnachfrage und Kundenwünsche.

Das Legislativpaket soll auch Investitionen im Eisenbahnsektor fördern. Erfahrungen aus Mitgliedstaaten, in denen der Eisenbahnsektor bereits liberalisiert ist, würden laut Angaben der EU-Kommission darauf hinweisen, dass sich die Marktöffnung positiv auf die Schaffung von Arbeitsplätzen auswirkt. „Schließlich wird die Eisenbahn, die bereits der mit Abstand nachhaltigste Verkehrsträger ist, durch das vierte Eisenbahnpaket noch attraktiver, so dass mehr Kunden von weniger umweltverträglichen Verkehrsträgern auf die Bahn umsteigen dürften. Damit wird auch ein Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen der Europäischen Union geleistet“, fasst die Kommission in einer Pressemitteilung zusammen.

EU-Kommission Pressemitteilung