Einigung zu Elektro(nik)schrott-Richtlinien

Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)

Bezüglich der beiden Elektro(nik)schrott-Richtlinien hat es am 11.10.2002 eine Einigung im Vermittlungsausschuss gegeben. Demnach sind Produzenten für die Abfallbehandlung "ihrer eigenen" Produkte verantwortlich. Diese Formulierung ermöglicht sowohl kollektive als auch individuelle Finanzierungsrahmen. Allerdings stellt sie sicher, dass Unternehmen, welche in Produkte mit besser recyclierbaren Teilen investieren, die Entsorgungskosten auch tatsächlich senken können. Damit konnte sich das Europäisches Parlament (EP) in seiner wesentlichsten Forderung durchsetzen.
Formal müssen Rat und EP der Einigung noch zustimmen, dann können die neuen RL im Amtsblatt veröffentlicht werden und 30 Tage danach in Kraft treten.

Pressemeldung Kommission