Einigung zu Richtlinie Umwelthaftung

Im Vermittlungsverfahren zur RL Umwelthaftung hat es am 20.2.2004 eine Einigung zwischen Rat, EP und Kommission gegeben: In der umstrittenen Frage der verpflichtenden Versicherungssysteme wird die Kommission 6 Jahre nach Inkrafttreten einen Review vorlegen, in dem auch verschiedene Optionen für solche Versicherungssysteme "erwogen" werden. "Wenn angemessen" wird die Kommission in der Folge Legislativvorschläge dazu vorlegen.
Die RL muss nun noch formal von Rat und EP angenommen werden und kann dann im Amtsblatt veröffentlicht werden. Danach haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die Richtlinie in die nationale Gesetzgebung umzusetzen.
Die neue RL wurde am 30.4.2004 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seither in Kraft. Die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten endet am 30.4.2007.

Pressemeldung Kommission
Artikel Euractiv
Joint Text RL Umwelthaftung (pdf 178kb)
RL Umwelthaftung (pdf 157kb)