Einigung zu RL Bergbauabfälle

Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs), Natur & Biodiversität, Wasser, Meere & Fischerei

Ende November 2005 einigten sich Rat und EP im Vermittlungsverfahren auf eine neue Richtlinie zur Behandlung von Bergbauabfällen und zur Sicherheit im Bergbau. Demnach müssen die Anlagenbetreiber finanzielle Rücklagen bilden, und zwar so, dass Schäden an allen von der Anlage "direkt betroffenen" Gebieten abgedeckt sind. Dies ist in der Regel nur die Anlage selbst, soll ein größeres Gebiet abgedeckt werden (zB im Fall einer Flussverseuchung), muss das in der Genehmigung erwähnt werden.

Die neue RL wurde am 11.4.2006 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 1.5.2006 in Kraft.
Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht endet am 1.5.2008, die Bestimmungen müssen ab 2012 angewendet werden.

Pressemeldung des EP-Berichterstatters zur Richtlinie, Jonas Sjöstedt (engl.)
Richtlinie 2006/21/EG (pdf 455kb)
Kommissionswebsite Bergbauabfälle