Einigung zu RL Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen
Klima & Energie
Am 6.12.2005 wurde zwischen Rat und EP eine Einigung in zweiter Lesung zur RL Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen bekannt. Demnach setzte der Rat sich in wesentlichen Punkten durch:- Das Einsparungsziel für die Mitgliedstaaten wird für den Zeitraum 2008-2017 bei -9 % gegenüber business-as-usual liegen und es wird nur indikativ sein.
- Dem öffentlichen Sektor werden keine strengeren Ziele gesetzt, er soll aber ein "gutes Beispiel geben".
Im Gegenzug dazu setzte sich das EP bezüglich der Verpflichtung zu Aktionsplänen durch: Die Regierungen müssen solche Pläne 2007, 2011 und 2014 vorlegen, in der Folge wird die Europäische Kommission die Aktionsppläne prüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen vorschlagen. Sechs Monate nach der Frist für die Übermittlung treten die Pläne in Kraft.
Die neue Richtlinie wurde am 27.4.2006 als RL 2006/32/EG im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 17.5.2006 in Kraft.