Einigung zum 6. Umweltaktionsprogramm
Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)
Im Vermittlungsverfahren zum 6. Umweltaktionsprogramm (6. UAP) hat es zwischen Rat und Europäischem Parlament eine Einigung gegeben, bei der sich in den wesentlichen Punkten der Rat durchsetzte: Zeitpläne und quantifizierbare Ziele werden erst in den Thematischen Aktionsprogrammen (TAPs) entwickelt, die TAPs unterliegen nicht automatisch dem Mitentscheidungsverfahren, sondern nur, "wenn angemessen". Auf der positiven Seite steht eine verpflichtende Katalogisierung von umweltschädigenden Subventionen und Beihilfen, mit einem Ausblick auf deren schrittweise Abschaffung. Das sechste Umweltaktionsprogramm (UAP) wurde am 10.9.2002 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Laufzeit des Programms beträgt 10 Jahre und beginnt mit 22. Juli 2002.
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