Einigung zur Richtlinie Umgebungslärm

Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)

Im Vermittlungsverfahren zur Richtlinie Umgebungslärm wurde Ende Februar 2002 eine Einigung erzielt. Das Europäische Parlament konnte sich in der Frage der Tochterrichtlinien durchsetzen, die Kommission muss also bis 2006 "angemessene Vorschläge" zur Bekämpfung von Lärm aus den wichtigsten Lärmquellen vorlegen. Das europäische Parlament hatte auf die Einführung von Tochterrichtlinien bestanden, um sicherzustellen, dass Lärm bekämpft und nicht nur gelindert wird.
Damit kann die Richtlinien nach einigen formalen Schritten in Kraft treten.

Pressemeldung Europäisches Parlament