Einstufung gefährlicher Chemikalien: Gerichtshof gibt der Chemikalienagentur recht
Chemie & Nanotechnologie
Anthracenöl, Anthracenpaste und andere Substanzen sind zu Recht als besonders besorgniserregend eingestuft worden. Das entschied der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Urteilen vom 7. März 2013. Geklagt hatten Unternehmen aus dem Bereich der Kohlechemie gegen die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), darunter die deutsche Rütgers Germany mit Sitz in Castrop-Rauxel.Nach dem Urteil des EuGH sind Pech und Kohlenteer (Hochtemperatur), Anthracenöl und Anthracenpaste als besonders besorgniserregend zu klassifizieren und die sich daraus ergebenden Folgen für die Unternehmen verhältnis- und rechtmäßig.
Die Argumentation, Anthracenöl beziehungsweise Anthracenpaste würden hauptsächlich als Zwischenprodukt für die Herstellung von Industrieruß, reinem Anthracen oder Carbazol vorkommen, weshalb auch mildere Vorschriften zum Schutz von Umwelt und menschlicher Gesundheit ausreichen würden, wurde vom Gericht nicht akzeptiert. Carbazol gilt als hoffnungsvoller Stoff für die Speicherung von Wasserstoff bei der Entwicklung von wasserstoffbetriebenen Kraftfahrzeugen. [DNR, ih]
DNR: Einstufung gefährlicher Chemikalien: Gerichtshof gibt der Chemikalienagentur recht
EuGH-Suchmaske - bei Nr. der Rechtssache eingeben: T-93/10, T-94/10, T-95/10 oder T-96/10