Eisenbahnsicherheit: Kommission fordert Österreich zur Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften über Eisenbahnindikatoren auf

Verkehr & Luft & Industrie

Auch Deutschland, Estland und Großbritannien wurden von der EU-Kommission gemahnt.

Die Kommission hat Deutschland, Estland, Österreich und das Vereinigte Königsreich am 14. März aufgefordert, ihre nationalen Durchführungsmaßnahmen bezüglich gemeinsamer Sicherheitsindikatoren für Eisenbahnen mitzuteilen. Diese vier Mitgliedstaaten sind die einzigen, die der Kommission nicht mitgeteilt haben, welche nationalen Rechtsvorschriften sie zur Einhaltung der Richtlinie über gemeinsame Indikatoren für die Eisenbahnsicherheit und gemeinsame Methoden für die Berechnung von Unfallkosten verabschiedet haben.

Die Richtlinie soll den Vergleich des Eisenbahnsicherheitsniveaus in der gesamten EU und eine effizientere Verwendung öffentlicher Gelder zur Verbesserung der Sicherheit ermöglichen.

Die vier Staaten haben jetzt von der Kommission eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens bekommen. Sollten die Länder in den kommenden zwei Monaten nicht auf die Stellungnahme reagieren, kann die Kommission den EU-Gerichtshof anrufen.

EU-Pressemitteilung