Elektro(nik)schrott-Richtlinien in 2. Lesung

Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)

Das Europäische Parlament hat Anfang April 2002 in zweiter Lesung Forderungen zu den beiden Elektro(nik)schrott-Richtlinien aufgestellt: individuelle Erzeugerverantwortung, kollektive Finanzierung von "historischem Müll" sowie finanzielle Vorsorge von Unternehmen für den Fall eines Bankrotts (also keine kollektive Finanzierung von "verwaistem" Müll). Die Sammelrate soll nach Ansicht des EP bei 6 kg/Kopf und Jahr liegen, die Recyclingraten zwischen 65 und 75 %.
Ein Vermittlungsverfahren gilt insbesondere wegen der Ablehnung individueller Erzeugerverantwortung durch den Rat als sicher.

Pressebericht EP