Elektroschrott: Frist für nationale Sammelsysteme endet am 13. August 2005

Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)

Nach der EU-Elektroschrott-RL (RL/2002/95/EG) mussten die Mitgliedstaaten bis 13. August 2005 ein Netzwerk zur kostenlosen Rückgabemöglichkeit für Elektroaltgeräte aufbauen; finanziell verantwortlich für Sammlung, Behandlung und Entsorgung sind die Hersteller.
Probleme mit dem Aufbau des Sammel-Netzwerkes gibt es insbesondere in Großbritannien und Dänemark. Noch gar nicht in nationales Recht umgesetzt wurde die RL in GB, Malta, Frankreich und Polen.

In Österreich wurde die RL mit der Elektroaltgeräteverordnung umgesetzt, die am 13. August 2005 in Kraft trat. Seither müssen alte Elektrogeräte (PCs, Kleingeräte, Kühlschränke, ...) unentgeltlich von der lokalen Sammelstelle oder beim Kauf eines neuen, gleichartigen Gerätes vom Händler zurückgenommen werden.

Pressemeldung österr. Lebensministerium
MEMO/05/248 der Kommission