Emissionsnormen EURO 5/6: Durchführungsbestimmungen erlassen
Klima & Energie, Verkehr & Luft & Industrie
Die neuen Verordnung über EURO 5/6-Emissionsnormen für PKW ist seit Juni 2007 in Kraft. Ende Juli 2008 haben Rat und Europäische Kommission im Rahmen des Komitologieverfahrens einige wichtige Durchführungsbestimmungen dazu angenommen. Diese betreffen auch Grenzwerte für Feinstaub sowie eine Begrenzung für die Zahl der Partikel:Ab 2011 dürfen die Feinstaubemissionen von Diesel- und Benzinautos 4,5 mg/km nicht überschreiten (EURO 5). Die Begrenzung für die Zahl der Partikel gilt nur für Dieselautos und ebenfalls ab 2011.
Ab 2014 (EURO 6) ändern sich diese Grenzwerte nicht.
Weitere neue Bestimmungen betreffen insbesondere technische Detail für die Typenzulassung, Hersteller sind ab nun in der Lage, Euro 5 und EURO 6-Autos zu vermarkten.
Durchführungsbestimmungen (pdf 4mb)
Kommissionswebsite Luftverschmutzung durch Autos (en)