Energiebinnenmarkt: Acht EU-Mitgliedstaaten verletzen Rechtsvorschriften

Klima & Energie

Die EU-Kommission hat am Montag, 27. Februar, acht Mitgliedstaaten aufgefordert, die Strom- und Gasrichtlinien des dritten Energiepakets umzusetzen. Die Richtlinien hätten bis zum 3. März 2011 umgesetzt werden müssen, bislang haben Bulgarien, Luxemburg, die Niederlande, Rumänien, die Slowakei, Spanien und Zypern der EU-Kommission aber noch keine Mitteilung über die Umsetzung der Richtlinie erteilt.

Die Staaten haben jetzt zwei Monate Zeit, die Richtlinie umzusetzen, danach kann die Kommission sie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.

Ziel der Europäischen Union ist eine vollständige Integration des Energiebinnenmarkts bis 2014, hierfür ist eine vollständige, rechtzeitige Umsetzung der Richtlinien notwendig. Wichtige Punkte der Richtlinien sind eine Entflechtung der Netze, die Stärkung der Unabhängigkeit und der Befugnisse der nationalen Regulierungsstellen sowie besser funktionierende Endkundenmärkte.

EU-Kommission Pressemitteilung
Richtlinie Erdgasbinnenmarkt (pdf)
Richtlinie Elektrizitätsbinnenmarkt (pdf)
Informationen zum Energiebinnenmarktpaket (en)