Energiecharta-Vertrag behindert Übergang zu sauberer Energie

15. Jan 21

In einem offenen Brief anlässlich der im Dezember in Baku, Aserbaidschan, stattgefundenen Konferenz zum Vertrag über die Energiecharta (ECT) haben Klimaaktivist*innen und Wissenschaftler*innen ihre Bedenken zum Energiecharta-Vertrag (ECT) geäußert.

Nach Ansicht der Initiator*innen sei der Vertrag über die Energiecharta (ECT) ein großes Hindernis für einen Übergang zu nachhaltiger, erneuerbarer Energie. Der Vertrag schütze Investitionen in die Energieversorgung, einschließlich Kohlebergwerke, Öl- und Gasförderung, Pipelines, Raffinerien und Kraftwerke. „Fossile Brennstoffe machen 72% der europäischen Energieversorgung aus und müssen dringend eingestellt werden, um eine Klimakatastrophe zu vermeiden. Ein schneller Übergang zu einem fossilfreien Energiesystem ist erforderlich“, sind die Unterzeichner*innen überzeugt.

Darüber hinaus ermögliche es der Vertrag den Energieunternehmen, nahezu jede staatliche Maßnahme anzufechten, die sich auf den erwarteten Gewinn des Investors auswirkt. Rechtsstreitigkeiten dieser Art werden nicht von nationalen Gerichten beigelegt, sondern in nicht transparenten privaten Schiedsverfahren. Anleger*innen könnten sogar eine Entschädigung für erwartete zukünftige Gewinne verlangen und erhalten, so die Unterzeichner*innen des offenen Briefes.

 

Energieunternehmen bremsen Übergang zu sauberer Energie

Energieunternehmen nutzen den ECT, um den Übergang von fossilen Brennstoffen zu verlangsamen. So hat beispielsweise in den Niederlanden der Betreiber eines Kohlekraftwerks im Rahmen des ECT ein Gerichtsverfahren gegen das Kohle-Ausstiegsgesetz der niederländischen Regierung eingeleitet, in dem Berichten zufolge eine Entschädigung in der Höhe von einer Milliarde Euro verlangt wird. Zudem ermöglicht es die „Verfallsklausel" den Anleger*innen, Regierungen noch zwanzig Jahre zu verklagen, nachdem sie sich aus dem ECT zurückgezogen haben.

Auch Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft, kritisiert den ECT. „Der Vertrag über die Energiecharta schützt Investitionen in fossile Energien und behindert damit die Erreichung der nationalen und internationalen Klimaziele. Ich fordere unsere Regierung, insbesondere Bundeskanzler Kurz auf, sich vehement dafür einzusetzen, dass die EU und Österreich von diesem Energiewende-Verhinderungs-Vertrag zurücktreten“, fordert Moidl. Insbesondere die im ECT vorgesehenen privaten Schiedsverfahren ermöglichen den Schutz von fossilen Investitionen und behindern die Ziele des Europäischen Green Deals und des Pariser Abkommens. Die Beendigung des im ECT verankerten Investitionsschutzes für fossile Brennstoffe oder - als erster Schritt - die Nichtanwendung entsprechender Verfahren müsse für die EU und ihre Mitgliedstaaten eine hohe Priorität haben.

Der Vertrag über die Energiecharta („ECT”) ist ein multilaterales Abkommen, das im Dezember 1994 unterzeichnet und am 16. April 1998 in Kraft getreten ist. Dem Vertrag über die Energiecharta vorausgegangen war die von 51 Staaten unterzeichnete Europäische Energiecharta von 1991 - ein rechtlich nicht bindendes politisches Engagement zur Zusammenarbeit zwischen Ost und West im Energiebereich.

 

End Fossil Protection

IG Windkraft