Energieinfrastrukturverordnung durch den Rat der EU angenommen
Energie
Der Rat der EU hat die Verordnung über Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur am 1. März 2013 verabschiedet. Das Europäische Parlament hat der Verordnung bereits förmlich zugestimmt.Um bis 2020 die erforderlichen 200 Milliarden Euro für Investitionen in Strom- und Gasnetze zu mobilisieren, wird mit der Verordnung ein neuer Rahmen für kritische Infrastrukturen geschaffen. Das Genehmigungsverfahren soll dadurch transparenter und schneller werden, längstens soll es 3 ½ Jahre dauern. Durch das Verfahren sollen in Europa die Verwaltungskosten der Träger eines Projektes im Durchschnitt um 30 % gesenkt werden.
Dieses beschleunigte Verfahren gilt nur für so genannte „Vorhaben von gemeinsamem Interesse“. Es handelt sich dabei um Vorhaben, die grenzüberschreitend sind oder für zwei oder mehr Mitgliedstaaten von Nutzen sind. Die Vorhaben können auch für eine Förderung der EU im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ in Betracht kommen.