Entscheidung im Prozess um abgeschossenen Luchs im Nationalpark Kalkalpen

Im Prozess um einen abgeschossenen Luchs im Nationalpark Kalkalpen kam es zu einer wegweisenden Entscheidung für Wiederansiedlungs- und Artenschutzprojekte in Österreich. Die des illegalen Abschusses bereits schuldig gesprochene Jägerin muss dem Nationalpark Kalkalpen einen Schadenersatz in Höhe von 12.100 Euro zahlen sowie die Prozesskosten tragen.

Der Nationalpark Kalkalpen betreibt seit mehreren Jahren ein Wiederansiedlunsprogramm für Luchse. Dieses wird allerdings dadurch stark erschwert, dass es in den letzten Jahren immer wieder zum Verschwinden männlicher Luchse kam. Dahinter wurden lange Zeit illegale Abschüsse vermutet, bis schließlich ein toter Luchs in der Tiefkühltruhe eines Tierpräparators gefunden wurde. Als Verantwortliche stellten sich zwei JägerInnen heraus, die in der Folge auch als am Abschuss schuldig verurteilt wurden.

Schwieriger gestaltete sich der Prozess um den Schadenersatz für den Nationalpark. Dieser mussten auf zivilrechtlichem Weg geltend gemacht werden und wurde in erster Instanz auch zuerkannt. Allerdings wurde von der beschuldigten Jägerin mit Erfolg gegen das Urteil berufen. Begründung: Für den Abschuss eines Wildtiers könne kein Schadenersatz geltend gemacht werden. In der Folge nahm der Nationalpark Kalkalpen die Möglichkeit einer Revision durch den Obersten Gerichtshof (OGH) wahr und bekam nun Recht. Ein Nationalpark habe die Aufgabe, artengeschützte Tiere zu schützen und deren Bestand zu sichern, so der OGH. Mit dieser Entscheidung wird auch ein Präzedenzfall für zukünftige ähnliche Fälle geschaffen.

Auf das Wiederansiedelungsprogramm haben die Abschüsse bis heute negative Auswirkungen. Weiterhin fehlen dem Nationalpark Kalkalpen männliche Luchse, um die Population eigenständig erhalten zu können. Die Umsiedelung eines Schweizer Luchses scheitert bislang an der Gefahr, dass es zu weiteren Abschüssen kommen könnte.

 
ooe.orf.at: Schadenersatz für geschossenen Luchs