Entwurf zum Mikroplastik-Verbot abgeschwächt

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In einem in der Vorwoche veröffentlichten, detaillierten Briefing analysiert das EEB die Änderungen des bisherigen Beschränkungsvorschlags und kommt zu dem Schluss, dass Unternehmenslobbyisten das Mikroplastikverbot bereits im Entwurfsstadium beeinflussen und wirksam abschwächen konnten - noch bevor es die EU-Regierungen und EU-Abgeordneten erreicht.

In der Festlegung der Größen verbotener Partikel sei dies am deutlichsten sichtbar: Zunächst hatte die ECHA vorgeschlagen, Mikroplastik mit einer Größe von 1 Nanometer (nm) bis 5 Millimeter (mm) und Fasern mit einer Länge zwischen 3 nm und 15 mm zu verbieten. Der aktuelle Vorschlag, der das Feedback aus einer öffentlichen Konsultation berücksichtigt, beträfe allerdings erst Partikel ab einer Größe von 100 nm und Fasern ab einer Länge von 300 nm. Besonders kleine Partikel – sogenannte Nanopartikel – würden demnach aus dem Anwendungsbereich des Verbots herausfallen.

Doch gerade diese kleinen Partikel seien besonders giftig und noch nicht ausreichend erforscht, wie der Ausschuss für Risikobewertung der ECHA im Vorhinein festgestellt hatte. Auch hatte er davor gewarnt, diese kleineren Partikel nicht zu verbieten, um zu verhindern, dass Unternehmen größere Partikel durch kleinere ersetzen. Für das EEB ist klar: Die ECHA habe „dem Antrag der Industrie stattgegeben, Nanoplastik vom Verbot auszunehmen, indem sie dieses so verzerrt, dass sie der Industrie entgegenkommt und den Herstellern einen falschen Anreiz bietet, von Mikro- auf riskantere Nanopartikel umzustellen.“ Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) weist Vorwürfe, eingeknickt zu sein, von sich. Die ECHA verteidigte die neuen Grenzwerte, die „unvoreingenommen“ und „durch stichhaltige Beweise gerechtfertigt“ seien.

Das EEB übt auch an den im aktuellen Vorschlag vorgesehenen Übergangsfristen von mehreren Jahren Kritik. Das langsame Tempo der Umsetzung würde bedeuten, dass die Verschmutzung durch Mikroplastik bis 2028 nur um rund die Hälfte reduziert werden könne.

Bis zum Dienstag der Vorwoche konnte der Vorschlag für das Verbot von Mikroplastik im Rahmen einer weiteren Konsultation kommentiert werden. Das Gesetz wird vermutlich 2022 in Kraft treten, wenn im kommenden Jahr die Regierungen der Mitgliedstaaten darüber abstimmen. 

Meldung beim EEB

Analyse des EEB

Reaktion der ECHA

DNR EU-Umweltnews