EP ändert wenig an RL Umwelthaftung

Das Europäische Parlament hat am 17.12.2003 in seiner zweiten Lesung zur Richtlinie Umwelthaftung nur vier Änderungsanträge gegenüber dem gemeinsamen Standpunkt des Rates angenommen. Alle anderen Änderungsanträge - darunter auch ein Antrag auf Miteinbeziehung der Atomhaftung in den Geltungsbereich - wurden mit teilweise sehr knappen Mehrheiten zurückgewiesen.
An der wesentlichen Struktur der Richtlinie wird sich nun aller Vorraussicht nach nichts mehr ändern: Unternehmen werden für die Kompensation von Schäden an Luft, Wasser Boden und Biodiversität (in Naturschutzgebieten) verantwortlich sein, als Milderungsfaktoren gelten der genehmigte Normalbetrieb und Tätigkeiten die nach Stand des Wissens als ungefährlich galten.

Pressebericht EP
Angenommener Text EP (pdf 318kb)
Pressemeldung BirdLife International, EEB, Greenpeace, Friends of the Earth, WWF (engl. doc 25kb)