EP-Ausschuss schwächt RL Umwelthaftung ab

Am 29. April 2003 stimmte der EP-Ausschuss für Recht und Binnenmarkt über den Bericht für die ersten Lesung zur Richtlinie Umwelthaftung ab, und wies dabei wesentliche Forderungen des EP-Umweltausschusses vom Jänner 03 zurück: die umstrittenen Ausnahmeregelungen (permit-defence, state-of-the-art-defence) werden unterstützt, der Anwendungsbereich für Haftung bei Biodiversitätsschäden reduziert. Weitere wesentliche Forderungen des Berichts sind Obergrenzen für die Haftung, die Einführung verpflichtender finanzieller Garantien sowie die Minderung der Beträge im Schadensfall bei Teilnahme an einem Umweltmanagementsystem.
5 große europäische Umwelt-NGOs, darunter das Europäische Umweltbüro EEB, kritisierten, der Bericht des Ausschusses stünde im Widerspruch zum Verursacherprinzip, und sei "schwächer" als sich abzeichnende Kompromisse im Umweltministerrat.
Die erste Lesung im EP ist für den 12. Mai vorgesehen.

EP Presse (30.4.03) (engl.)
Pressemeldung von 5 europ. Umweltorganisationen (engl. doc 34kb)