EP-Entschließung zur Dienstleistungs-Richtlinie

Wie erwartet nahm das Europäische Parlament am 16.2.2006 in erster Lesung einen Kompromiss der beiden großen Parteien zur Dienstleistungs-RL an.
Dabei schwächten die Abgeordnete das umstrittene Herkunftslandprinzip ab: In definierten Fällen dürfen die Mitgliedstaaten Anforderungen an ein Unternehmen mit Niederlassung in anderen Mitgliedstaaten stellen, zB für Umweltschutz, aber auch aus Gründen der öffentlichen Ordnung. Diese Anforderungen müssen aber "erforderlich und verhältnismäßig" sein. Um diese Änderung auch sprachlich auszudrücken, soll der Begriff des Herkunftslandprinzips durch "freier Dienstleistungsverkehr" ersetzt werden.

Generell von der RL ausgenommen sind ua. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (nach Definition der jeweiligen Mitgliedstaaten), Verkehrsdienstleistungen einschließlich städtischem Verkehr, Gesundheitsdienstleistungen, Notare oder Dienstleistungen, mit denen ein sozialpolitisches Ziel verfolgt wird.

Attac Österreich kritisiert, das EP habe es weder geschafft, das Ziellandprinzip generell zu verankern, noch die öffentlichen Dienstleistungen generell auszunehmen. Dadurch würde eine Reihe von Unsicherheiten entstehen, weil in vielen Fällen der EuGH entscheiden wird müssen, welche Maßnahmen von Gemeinden "im Interesse der öffentlichen Ordnung, Sicherheit, des Umweltschutzes und der öffentlichen Gesundheit" sind.

Nächster Schritt ist nun der gemeinsame Standpunkt im Rat. Die österreichische Präsidentschaft strebt eine politische Einigung dazu beim Wettbewerbsrat am 29./30.5.2006 an.

Legislative Entschließung EP
Pressemeldung EP
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