EP segnet Einigung zu Quecksilber-Exportverbot ab

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP), Chemie & Nanotechnologie

Am 21.5.2008 hat das Europäische Parlament in zweiter Lesung eine Einigung mit dem Rat zur neuen Verordnung über das Verbot von Quecksilberexporten abgesegnet - mit knapper Mehrheit. Kernpunkte sind:
- Das Exportverbot soll ab März 2011 gelten - die "goldene Mitte" zwischen der EP-Forderung Dezember 2010 und der Forderung des Rates (Juni 2011).
- Das Verbot wird auf Zinnober (HgS) und einige andere Quecksilber-Verbindungen ausgedehnt (ein Erfolg des EP), für Forschung und medizinische Zwecke sind Ausnahmen vorgesehen.
- Das vom EP geforderte parallele Importverbot für Quecksilber kommt nicht, aber die Kommission muss 2010 den Bedarf nach einem solchen Verbot nochmals prüfen.
- Für die (End)Lagerung von Quecksilber wurden Umweltkriterien definiert. Vorgesehen ist Lagerung in Salzstöcken, geologischen Tiefenlagern oder in oberirdischen Anlagen.

Die neue Verordnung muss nun noch vom Rat abgesegnet werden, bevor sie im Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten kann.

Vom EP angenommener Text