EP segnet Wasser-Qualitätsnormen ab

Wasser, Meere & Fischerei

Am 17.6.2008 hat das Europäische Parlament in zweiter Lesung die neuen Bestimmungen zu Wasser-Qualitätsstandards angenommen. Das Ergebnis wurde zuvor mit dem Rat abgestimmt, ist also endgültig und wird nach formaler Absegnung durch den Rat und Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Gegenüber den Forderungen des EP-Umweltausschusses Anfang Mai 2008 hat das EP in wichtigen Punkten nachgegeben:
Die Liste der prioritären Substanzen, für die Umwelt-Qualitätsstandards gelten, wird nicht erweitert. Auch auf die Liste der prioritär gefährlichen Substanzen, die innerhalb von 20 Jahren nicht mehr im Wasser vorkommen dürfen, kommen keine neuen Substanzen.
Immerhin konnte eine Review-Klausel vereinbart werden: innerhalb von zwei Jahren wird die Kommission 13 Substanzen prüfen, ob sie in die Liste der prioritären Substanzen aufgenommen werden sollen, darunter Perfluoroctansulfonat (PFOS), Bisphenol-A und Glyphosat.

Die Liste der prioritär gefährlichen Stoffe steht in engem Zusammenhang mit einer ursprünglich geplanten Richtlinie zur Emissionskontrolle. Diese wurde von der Europäischen Kommission als unnötig erachtet, da bestehende Mechanismen sowie neue Bestimmungen zu Chemikalien, Pestiziden und Industrieanlagen für den Ausstieg aus diesen Substanzen ausreichend seien. Ob dies tatsächlich stimmt, wird 2018 zu überprüfen sein – ein Erfolg des EP, denn die Kommission hatte hier 2025 vorgeschlagen.
Ein weiterer Erfolg des EP: Eine strenge Definition der „Mischungszonen", also Zonen direkt neben Entsorgungsstellen, für die die Qualitätsstandards nicht gelten.

Vom EP angenommener Text
Pressemeldung IP/08/958 Kommission