EP stärkt Anwendung der Aarhus-Konvention auf EU-Institutionen
In seiner zweiten Lesung zur Anwendung der Aarhus-Konvention (Umweltinformation, Bürgerbeteiligung und Zugang zu den Gerichten) hat das Europäische Parlament am 18.1.2006 mehrere aus Umweltsicht positive Änderungsvorschläge angenommen:Ausweitung des Zugangs zu Informationen, insbesondere auch bezüglich Vertragsverletzungsverfahren, bessere Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Einbeziehung von Förderungen und Bankaktivitäten in den Geltungsbereich der Verordnung.
Das Europäische Umweltbüro EEB und CEE Bankwatch bedauern in einer gemeinsamen Pressemeldung, dass der Zugang zu Gerichten für NGOs auf EU-Ebene zurückgewiesen wurde. Insgesamt sei das Abstimmungsergebnis aber zu begrüßen, insbesondere die Forderung nach der Einbeziehung von Bankaktivitäten.
Nächster Schritt ist nun die Annahme durch den Rat, oder - wahrscheinlicher - die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens.
Vom EP angenommener Text
Pressebericht EP
Pressemeldung EEB (en)