EP stimmt für verpflichtendes LobbyistInnenregister

Das Europäische Parlament hat am 8.5.2008 über einen "Regelungsrahmen für die Tätigkeit von LobbyistInnen" abgestimmt. Kernelement ist das verpflichtende LobbyistInnenregister, das ua auch eine Offenlegung der Finanzierung verlangen wird.
Allerdings soll diese Verpflichtung nur für professionelle LobbyistInnen und Think-Tanks gelten, nicht aber für Anwaltskanzleien und "Rechtsberater" - eine absurde Situation, wenn man den Einfluss der Kanzleien bedenkt, so die Grüne Europaabgeordnete Monica Frassoni.
Weiters soll für alle LobbyistInnen ein Verhaltenskodex gelten, Nichteinhaltung soll zu Sanktionen wie etwa einen verweigerten Zugang zu den Institutionen führen.

Formal handelt es sich bei der Entschließung des EP um einen nichtlegislativen Initiativbericht. Nun sollen Kommission, EP und Rat an einem gemeinsamen Regelwerk arbeiten. Nach dem One-Stop-Shop-Prinzip soll eine Registrierung für alle Institutionen ausreichen, so das EP.

Das Europäische Transparenz-Netzwerk Alter-EU zeigt sich zwar insgesamt erfreut über die Forderungen des EP, ist aber insbesondere über das "Schlupfloch" für Rechtskanzleien enttäuscht. Außerdem habe das EP keinen ambitionierten Zeitplan für die interinstitutionellen Verhandlungen angenommen und nicht sichergestellt, dass die EP-Bestimmungen zum Lobbying rasch verbessert werden.

Vom EP angenommener Text
Pressemeldung LobbyControl
Pressemeldung Alter-EU (en)