EP stimmt Wegekostenrichtlinie zu, aber viele Fragen offen

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Das Europäische Parlament hat am 11. März 2009 der Revision der Wegekostenrichtlinie mit großer Mehrheit zugestimmt. Allerdings blieb das Parlament vielfach Antworten schuldig.

Der Plan sieht im Kern vor, dass die durch Lärm und Schadstoffe verursachten externen Kosten bis zu einer Obergrenze auf die LKW-Maut aufgeschlagen werden dürfen. Für Bergregionen wurde die Anrechnung zusätzlicher externer Kosten ermöglicht.

Bei LKWs sollen nach dem Willen des Parlaments auch Staukosten auf Hauptverkehrsrouten zu Spitzenzeiten aufgeschlagen werden dürfen, während ein Antrag zur Anrechnung von Staukosten bei PKWs abgelehnt wurde. Mehrere Passagen zu Staukosten, wie Definitionen und Berechnungsformeln, wurden aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Der Beschluss ließ außerdem offen, ob es für LKWs mit einem Gewicht von 3,5 bis 12 Tonnen Ausnahmen geben soll.

Nun müssen die Verkehrsminister dem Entwurf zustimmen. Allerdings haben mehrere Staaten massive Bedenken gegen den Entwurf angemeldet, weshalb eine Einigung in naher Zukunft als unwahrscheinlich gilt.

Presseaussendung Europäisches Parlament