EP-Umweltausschuss formuliert Agrotreibstoff-Kriterien
Klima & Energie, Verkehr & Luft & Industrie
Mindestkriterien für Agrotreibstoffe - diese Hauptforderung stellte der EP-Umweltausschuss am 27.11.2007 vor der ersten Lesung zur geplanten Änderung der Richtlinie Kraftstoffqualität. In der Richtlinie geht es ja insbesondere um die Reduktion der CO2-Emissionen von Kraftstoffen über den Lebenszyklus. Agrotreibstoffe sollen zu diesem Ziel nur beitragen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen, so der Ausschuss:- Über den Lebenszyklus müssen Agrotreibstoffe gegenüber fossilen Kraftstoffen 50 % Emissionseinsparungen bringen.
- Die Biomasseproduktion darf nicht zur Entwaldung führen oder andere CO2-Speicher zerstören und natürliche Ressourcen nicht "signifikant" schädigen.
- Alle an der Produktion beteiligten Unternehmen müssen zertifiziert sein, alle verwendeten Rohstoffe rückverfolgbar.
Außerdem hat der Ausschuss detaillierte Leitlinien angenommen, wie die Lebenszyklus-Emissionen aller Kraftstoffe berechnet werden sollen.
Nächste Schritte sind nun die politische Einigung im Rat (20.11.2007) und die erste Lesung im Plenum des EP (14.1.2007).