EP-Umweltausschuss: strenge Anwendung der Aarhus-Konvention in EU-Institutionen

Am 22.11.2005 stimmte der EP-Umweltausschuss über seinen Bericht für die zweite Lesung zur Anwendung der Aarhus-Konvention (Umweltinfo, Bürgerbeteiligung, Zugang zum Recht) in den EU-Instituionen ab.
Dabei sprachen sich die Abgeordneten mehrheitlich dafür aus, NGOs mehr Möglichkeiten zu geben, Entscheidungen von EU-Institutionen anzufechten. Weiters fordert der Ausschuss, dass Zugang zu Informationen und Öffentlichkeitsbeteiligung auch für Banktätigkeiten gelten müssen. Nach Ansicht einer NGO-Koalition (CEE bankwatch, EEB, EEN, FOE, T&E) würde das bedeuten, dass die Europäische Investitionsbank ihre Informationspolitik ändern und Informationen an interessierte und betroffene BürgerInnen geben müsse.

Ausschussberichte (A-Nummer A6-0381/2005)
Pressemeldung NGOs (engl. pdf 48kb)