EP-Umweltausschuss zu CO2-Speicherung

Klima & Energie

Die Richtlinie über CO2-Abscheidung und -Speicherung CCS war der dritte große Teil des Energie- und Klimapaketes, über den der Umweltausschuss des EP am 7.10.2008 abgestimmt hat. Die Abgeordneten fordern, dass ab 2015 neue Kraftwerke nicht mehr als 500g CO2/kWh emittieren dürfen - de facto eine verpflichtende Einführung der CCS.
Weiters sollen Betreiber bis zu 50 Jahre nach ihrer Schließung verantwortlich für die Lagerstätten sein, für Monitoring und mögliche Behebung von Schäden an den Lagerstätten soll ein neuer Finanzierungsmechanismus geschaffen werden.

Das wichtigste Instrument zur Förderung der CCS wurde vom Umweltausschuss aber in der Abstimmung zur Revision des Emissionshandelssystem beschlossen: aus der Reserve für neue Markteintritte sollten für die CCS Emissionszertifikate im Wert von 10 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden.

Nach der Abstimmung im EP-Umweltausschuss beginnen nun die Verhandlungen mit Rat und Kommission um eine Einigung in erster Lesung, die ja noch für 2008 angestrebt wird.

Sitzungsunterlagen EP-Umweltausschuss 7.10.2008
Pressemeldung IP/08/1469 Europäische Kommission
Pressemeldung Umwelt- NGOs