EP-Umweltausschuss zu RL Umwelthaftung

Am 21.01.03 hat der (meinungsgebende) Umweltausschuss des Europäischen Parlaments seinen Bericht zur geplanten Richtlinie Umwelthaftung angenommen, dieser geht weit über die Vorschläge der Kommission hinaus. So etwa sollen die umstrittenen Ausnahmen (permit-defence, state-of-the-art-defence) gestrichen werden, eine Haftungsversicherung soll verpflichtend vorgeschrieben werden, und NGOs sollen eine direkte Klagemöglichkeit gegen Unternehmen erhalten. Der Geltungsbereich soll auf Schäden durch nukleare Unfälle und Unfälle mit Öltankern ausgedehnt werden. Dass Schäden in Zusammenhang mit GVOs unter das Haftungsregime fallen, soll deutlicher formuliert werden.

EP-Umweltausschuss