EP zu Import/Export von GVOs

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Am 4.6.2003 stimmte das Europäische Parlament in zweiter Lesung über die Verordnung zur grenzüberschreitenden Verbringung von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) ab, mit der das Cartagena-Protokoll implementiert werden soll. Der vom EP angenommene Text entspricht einem bereits im Vorfeld erarbeiteten Kompromiss mit dem Rat, bei dem sich das EP in mehreren Punkten durchsetzen konnte. So muss die Zustimmung des importierenden Landes schriftlich erfolgen, Pharmazeutika für den menschlichen Gebrauch sind eingeschlossen (gentechn. veränderte Lebendimpfstoffe). Weiters werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen um unbeabsichtigte grenzüberschreitende Verbringung von GVOs zu verhindern. Die Verordnung tritt am 25.11.03 in Kraft.

Pressemeldung Kommission
Angenommener Text (S.45) (pdf 288kb)
Pressebericht EP
Verordnung