EP zu Kompetenzabgrenzung
Das Europäische Parlament hat mit großer Mehrheit einen Initiativbericht zur Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen EU und Mitgliedstaaten angenommen, der auch als Grundlage für die Arbeit des Konvents zur Zukunft Europas gedacht ist.Eine Verfassung müsse das Subsidiaritätsprinzip als Verpflichtung beinhalten und die drei eigenständigen Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative definieren. Rat und EP sollen dabei als Legislative arbeiten, die Exekutive soll - je nach Einzelfall - von der Kommission, einer Fachagentur, den Mitgliedstaaten oder deren Gebietskörperschaften übernommen werden.