Erneuerbare Energie Österreich: Neue EU-Klimaziele

Neue Berechnungen der Österreichischen Energieagentur (AEA) haben erstmals die nötigen Anstrengungen zur Einhaltung der neuen EU-Klimaziele auf alle österreichischen Bundesländer heruntergebrochen. Jedes Bundesland sollte in den kommenden sieben Jahren seine CO2-Emissionen im Nicht-Emissionshandels-Bereich (Nicht-EH-Bereich), also ausgenommen Großindustrie und Energie, um 48 Prozent reduzieren. Entscheidend ist es, ausreichend Treibhausgase in den einzelnen Sektoren wie Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und ähnliches einzusparen. Nur so ist auch der Pfad für ein klimaneutrales Österreich 2040 erreichbar. Eine Vorlage dafür liefert laut Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) ein neues Klimaschutzgesetz. Da die Zeit drängt, sollten die Bundesländer unmittelbar tätig werden und angepasste Klimaziele bereits jetzt in ihren Klima- und Energiestrategien verankern.

Die Länder können und müssen zusätzliche Maßnahmen ergreifen
In den Bundesländern konnten bis 2019 die Treibhausgasemissionen im Nicht-EH-Bereich in Österreich im Vergleich zu 2005 lediglich um 11 Prozent reduziert werden. Österreich gehört zu den Nachzüglern, deswegen sind besondere Anstrengungen notwendig, um eine Treibhausgasreduktion in den nächsten Jahren zu erreichen. Bei allen Unterschieden in den Wirtschafts-, Siedlungs- und Verkehrsstrukturen müssen die Emissionen in allen Bundesländern und in allen Bereichen heruntergefahren werden. Vor allem der Verkehrssektor verursacht hohe CO2-Emissionen.
Das Reduktionsziel von 48 Prozent bis 2030 ist Teil einer kommenden EU-Verordnung, die für Österreich und die Bundesländer unmittelbar umzusetzen sein wird, macht der EEÖ aufmerksam. Die Bundesländer seien nach der Verfassung für viele Materien zuständig, die essenziell für den Klimaschutz sind. Regelungen zur Flächenwidmung gehören ebenso dazu wie die regionale Verkehrspolitik inklusive Öffi-Angebot oder die Wohnbauförderung. Die baldige Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes durch den Bund sei essenziell, jedoch sollen die Bundesländer nicht auf dieses warten. Aktuell stehen die regionalen Klimaziele nur in zwei Bundesländern (Salzburg und Vorarlberg) in Einklang mit den kommenden EU-Zielen für Österreich. Für die Bundesländer sei es also insgesamt wichtig, ihre Energie- und Klimastrategien an die neuen THG-Ziele anzupassen, konkrete Ziele je Sektor zu formulieren, und ebenso Teilziele für laufend messbare Erhebungen zu definieren. Zusätzlich sind Maßnahmen zu definieren und konsequent umzusetzen. Ihre konkrete Wirkung müsse einem Monitoring unterliegen, Maßnahmen sollten gegebenenfalls nachgeschärft werden. Erste Bundesländer verfolgen bereits derartige Ansätze.

Für das Erreichen des Reduktionsziels im Nicht-EH-Bereich ist der Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Auch hier gibt es in den Bundesländern großen Aufholbedarf, von ausreichenden Ausbauzielen für Erneuerbare bis hin zu den nötigen Rahmenbedingungen, etwa beim Ausweisen von Flächen und der effizienten Durchführung von Genehmigungsverfahren.

 

Neue EU-Klimaziele: Österreichs Bundesländer müssen CO2-Emissionen bis 2030 halbieren