Erste EU-Vorschriften zum Schutz von Hunden und Katzen

Mit 558 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen und 52 Enthaltungen gaben die Abgeordneten grünes Licht für die ersten EU-weit geltenden Standards für die Zucht, Haltung, Rückverfolgbarkeit, Einfuhr und den Umgang mit Katzen und Hunden. Laut der neuen Verordnung, auf die sich Rat und Parlament geeinigt haben, müssen alle in der EU gehaltenen Hunde und Katzen, auch die Tiere, die sich in Privatbesitz befinden, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Verkäufer, Züchter und Tierheime haben vier Jahre Zeit, sich darauf vorzubereiten. Für Tierhalter werden die Maßnahmen nach zehn Jahren für Hunde und nach 15 Jahren für Katzen verbindlich.

Verbot von Geschäftspraktiken, die zu Missbrauch und Gesundheitsrisiken führen

Die Zucht der Tiere zwischen Eltern und ihren Nachkommen, Großeltern und Enkelkindern sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern wird verboten. Eine Zucht, die anstrebt Tieren übertriebene Merkmale zu verleihen, die zu Gesundheitsrisiken führen können, soll ebenfalls verboten werden. Zu den neuen Maßnahmen gehört ebenfalls ein Verbot der Verstümmlung von Hunden und Katzen für Shows, Ausstellungen oder Wettbewerbe. Ebenso untersagt sind das Anbinden an Gegenständen, sofern dieses nicht aus medizinischen Gründen notwendig ist, sowie der Einsatz von Stachel- oder Würgehalsbändern ohne integrierte Sicherheitsvorrichtungen.

Hunde und Katzen aus Nicht-EU-Ländern

Die neuen Rechtsvorschriften sollen bestehende Lücken schließen, durch die Hunde und Katzen als nichtgewerbliche Heimtiere in die EU eingeführt und anschließend verkauft werden konnten. Sie gelten daher sowohl für Einfuhren zu kommerziellen Zwecken als auch für den Tiertransport zu nicht kommerziellen Zwecken. Hunde und Katzen, die zum Verkauf aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, müssen vor ihrer Einreise in die EU mit Mikrochips versehen und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Tierhalter, die in die EU einreisen, müssen ihr gechipptes Tier mindestens fünf Arbeitstage vor der Einreise in einer Datenbank vorregistrieren, falls das Tier noch nicht bereits in der Datenbank eines anderen EU-Lands registriert ist.

Bevor die neuen Rechtsvorschriften in Kraft treten können, müssen sie auch vom Rat angenommen werden.

Erste EU-Vorschriften zum Schutz von Hunden und Katzen vor Missbrauch